Bundesverfassungsgericht: Großkalibrige Sportwaffen bleiben erlaubt            Stand: 15.02.2013

Großkalibrige Waffen bleiben in Deutschland für Sportschützen erlaubt – das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Gegen das bestehende Waffengesetz hatten Hinterbliebene des Amoklaufs von Winnenden geklagt.

Karlsruhe – Sportschützen dürfen großkalibrige Waffen in Deutschland weiter besitzen und handhaben. Entsprechende Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden blieben ohne Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte. Zur Begründung hieß es in dem Beschluss, das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Beim Amoklauf von Winnenden hatte der 17-jährige Tim K. im März 2009 mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen und dann sich selbst erschossen. Verfassungsbeschwerde hatten nun Eltern eingereicht, die damals ihre Töchter verloren hatten, sowie die Initiative “Keine Mordwaffen als Sportwaffen”.

Laut Gericht sind sie der Auffassung, dass das Waffengesetz “keinen ausreichenden Schutz vor diversen Mordserien mit privaten legalen Waffen” bietet. Selbst die Verschärfungen des Waffenrechts im Juni 2009 nach dem Amoklauf seien nicht geeignet, “solche Vorkommnisse künftig zu verhindern oder auch nur wesentlich zu erschweren”. Die Kläger forderten deshalb unter anderem, dass der private Besitz tödlicher Sportwaffen generell verboten wird.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klagen jedoch nicht zur Entscheidung an. Dem Beschluss zufolge kann das Gericht erst tätig werden, wenn der Gesetzgeber “gänzlich ungeeignete” oder “überhaupt keine Schutzvorkehrungen” gegen die von Waffen ausgehenden Gefahren getroffen habe.

Das sei wegen der geltenden Rechtslage aber nicht der Fall, betonte das Gericht mit Blick auf die Gesetzesverschärfung von 2009. Seitdem dürfen Sportschützen großkalibrige Schusswaffen erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren kaufen. Gleichzeitig werden Verstöße gegen die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition als Straftat geahndet.

 Quelle: rls/AFP/dpa    15.02.2013,  Spiegel online

   

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