Im Bundesanzeiger wurde heute veröffentlicht, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 durch den Bundesrat beschlossen und in Kraft getreten ist.
Über die Besonderheiten für Sportschützen werden wir demnächst informieren.

   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

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