Ab dem 01. September 2020 tritt das neue Waffenrecht in Kraft!

Es wurden neue Regelungen über bestimmte Themen durch den Gesetzgeber verändert und beschlossen.

   -Verfassungsschutzabfrage beim Verfassungsschutz
   -Bedürfnis
   -Gelbe WBK
   -Magazine und verbotene Waffen
   -Wesentliche Teile von Schusswaffen
   -Waffenverbotszonen
   -Schießstandsachverständige
   -Nationales Waffenregister (NWR)
   -Jagdliche Regelungen: Schallämpfer und Nachtsichtgeräte
   -Erste Nachbesserungen: Spielzeuge u.a.

Das jetzige Waffengesetz ist in großen Teilen noch rechtskräftig, die genanten Änderungen tretten ab dem 01.09.2020 in Kraft.
Wir werden die Gesetzestexte anpassen und für die oben genannten Themen mit Kommentaren erklären.

 

   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

Wir im DSB  

   
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