ist der § 58 WaffG (Altbesitz) zum lesen hinterlegt.
Wem es betrifft, der sollte handeln.
Alles was mit "Rot" gekennzeichnet ist, sollte man beachten.

   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

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