ist für uns Sportschützen sehr wichtig!

Unberechtigte dürfen keinen Zugriff auf Schusswaffen und Munition haben.
Es ist das Waffenrecht und dessen Verordnungen einzuhalten.
Wer dagegen verstösst, muss mit sehr empfindlichen Strafen – zurecht- rechnen.
Der NSSV Hannover weist seine Mitglieder ausdrücklich darauf hin, dass die Regeln und Gesetze eingehalten werden.
Die Zuverlässigkeit eines jeden Schützen kann bei Missachtung der Aufbewahrungspflicht entzogen werden, sogar strafrechtlich verurteilt werden.

Unter der Rubrik “gut zu wissen” ist ein Merkblatt “Aufbewahrung von Schusswaffen” hinterlegt.

   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

Wir im DSB  

   
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