Kurz – Information zum Sachverhalt „Schießstand“ im Schützenverein.
Seit 23.10.2012 ist eine neue Schießstandrichtlinie in Kraft und anzuwenden;
eine maßgebliche Neuregelung ist,
das auf Schießanlage für Druckluftwaffen an der Abschlusswand bis zu einer Höhe von 3 m kein Holz mehr vorhanden sein darf;
bei Deckenvertäfelungen müssen die Nuten und Federn in die Schussrichtung verlaufen (also nicht quer). Spätestens bei der nächsten Abnahme / Kontrolle sind solchen Dinge als Mängel zu beanstanden; (Abschlusswand betreffend – gilt auch für die Blenden vor den Lampen.) es gibt hierbei keinen Bestandschutz.
Zur Reinigung auf KK-Schießanlagen ist kein Sprengerlaubnisschein nach § 27 SprengG erforderlich; auf GK- oder Vorderladerständen allerdings sehr wohl (Hier für ist die Mindestforderung, dass einer den Sprengerlaubnisschein besitzt, der Aufsicht beim Reinigen führen kann, und die anderen unterweist).
Vorgetragen durch Michael Prelle – Schießstandsachverständiger des NSSV Hannover.
Des Weiteren sind die Unterlagen der Zulassung der Schießstände vor Ort aufzubewahren.