Kurz – Information zum Sachverhalt „Schießstand“ im Schützenverein.

Seit 23.10.2012 ist eine neue Schießstandrichtlinie in Kraft und anzuwenden;

eine maßgebliche Neuregelung ist,
das auf Schießanlage für Druckluftwaffen an der Abschlusswand bis zu einer Höhe von 3 m kein Holz mehr vorhanden sein darf;

bei Deckenvertäfelungen müssen die Nuten und Federn in die Schussrichtung verlaufen (also nicht quer). Spätestens bei der nächsten Abnahme / Kontrolle sind solchen Dinge als Mängel zu beanstanden; (Abschlusswand betreffend – gilt auch für die Blenden vor den Lampen.) es gibt hierbei keinen Bestandschutz.

 Zur Reinigung auf KK-Schießanlagen ist kein Sprengerlaubnisschein nach § 27 SprengG erforderlich; auf GK- oder Vorderladerständen allerdings sehr wohl (Hier für ist die Mindestforderung, dass einer den Sprengerlaubnisschein besitzt, der Aufsicht beim Reinigen führen kann, und die anderen unterweist).

 Vorgetragen durch Michael Prelle – Schießstandsachverständiger des NSSV Hannover.

Des Weiteren sind die Unterlagen der Zulassung der Schießstände vor Ort aufzubewahren.

   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

Wir im DSB  

   
© ALLROUNDER