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NWR ID-Nummern gemäß EU-Verordnung

Laut Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht werden alle Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile im Nationalen Waffenregister erfasst. Eine Waffe ist somit über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, behördlich rückverfolgbar. Alles was mit der Waffe und ihren wesentlichen Teilen passiert, wird hier registriert. Hierzu wird das NWR kontinuierlich ausgebaut. Ab sofort sind auch die Waffenhändler und Hersteller eingebunden.

Unter der Rubrik Waffenrecht - "GUT ZU WISSEN" ist die Information über die EU-Verordnung zum WaffR hinterlegt. Hier werden die ID-Nummern zum EU-Recht erklärt und weiter erläutert.

   
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