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LSB-Mitgliedermeldung nur noch über Online-Bestandserhebung (LSB-Intranet) möglich

Die bisherige Verfahrensweise, dass der NSSV für seine Schützenvereine mit LSB-Mitgliedschaft aus der Mitgliederverwaltung David21-MV die Mitgliederzahlen im Rahmen der LSB-Bestandserhebung direkt an den LSB übergibt und dort einlesen lässt, ist nicht mehr möglich. 

Ab der kommenden LSB-Bestandserhebung (Ende Dezember bis Ende Januar) wird die direkte Übermittlung technisch nicht mehr unterstützt, so dass alle Schützenvereine ihre Mitgliedszahlen eigenverantwortlich im LSB-Intranet einpflegen müssen. Laut §9 (2.) der LSB-Satzung sind alle LSB-Vereine dazu verpflichtet, alle erforderlichen Vereinsdaten wie z.B. Vorstand, Kontaktdaten, Mitgliedsbeiträge im LSB-Intranet und auch dort die Mitgliederzahlen gemäß LSB-Richtlinien zu pflegen, und sie sind für die Richtigkeit verantwortlich. 
Der NSSV wird die Schützenvereine zur Eingabe der Mitgliedszahlen im LSB-Intranet unterstützen, indem er jedem Schützenverein eine in das LSB-Intranet importierbare Datei zur Verfügung stellt. Diese Datei beinhaltet die in David21-MV hinterlegten Mitgliedszahlen. Außerdem bekommen die Vereine eine Mitglieder-Übersicht im PDF-Format, so dass sie die in der Importdatei hinterlegten Mitgliedszahlen überprüfen können. Die Vereine müssen dann bei der Online-Bestandserhebung, wo sie weitere Infos wie Mitgliedsbeiträge eintragen, dann nur noch die Importdatei hochladen und importieren. 

Die Importdatei wird bis spätestens 12. Januar zur Verfügung gestellt, so dass ausreichend Zeit besteht, die Online-Bestandserhebung bis zur LSB-Frist 31. Januar abzuschließen. 

Für die Vereine, die schon in der Vergangenheit die Online-Bestandserhebung durchgeführt haben (z.B. Mehrspartenvereine), ändert sich nichts. Für sie könnte die Mitglieder-Übersicht interessant sein, weil sie damit ihre eigenen beim LSB gemeldeten Mitgliederzahlen im Bereich Schießsport mit denen beim NSSV hinterlegten Mitgliederzahlen abgleichen können. 

Für die Vereine, die jetzt erstmalig die Online-Bestandserhebung durchführen müssen, werden vom NSSV Schulungen angeboten. Die Schulungen werden je nach Bedarf im Zeitraum Dezember bis Januar durchgeführt und finden als Online-Schulungen statt.

Wir bitten daher alle Vereine mit Schulungsbedarf, sich bis zum 30. November 2021 unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden! Wir werden anschließend Terminvorschläge zurückmelden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass alle Vereine ihren LSB-Intranet-Zugang überprüfen, weil ohne LSB-Intranet-Zugang keine Online-Bestandserhebung möglich ist. Der Zugang ist über den regionalen Sportbund zu beantragen. 

Für die Kreisschützenverbände ändert sich fast nichts. Die Eingaben der Mitgliedereintritte und -austritte zum 31. Dezember haben weiterhin termingerecht zu erfolgen. Wir werden nur zusätzlich darum bitten, die zum 12. Januar erstellten Importdateien an ihre Vereine zu verteilen. 

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Kreuzkamp (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 – 220021 14) und Herr Nesbor (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 – 220021 29) zur Verfügung.

   
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