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Vanessa Seeger gewinnt deutschlandweiten Fairplay-PreisEhrungsfoto Seeger und Nordmann ganzklein2

Beim Training am Bundesstützpunkt Sportschießen in Hannover wurde unsere Junioren-Spitzenschützin Vanessa Seeger vom Landesgeschäftsführer Ulrich Nordmann mit einer besonderen Ehrung überrascht.

Vanessa Seeger erhielt die Urkunde für den 1.Preis für den Wettbewerb „Jung, sportlich, FAIR“, den die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) im Jahr 2019 ausgeschrieben hatte und zusätzlich mit einer Prämie von 500 Euro versehen hat.

Die DOG hat sie aufgrund ihres sportlich fairen Verhaltens während der Luftdruck-EM im März 2019 in Osieck (Polen) auf den 1.Platz gesetzt. Kurz vor Schluss des Vorkampfes in der Disziplin Luftpistole lag sie schon so gut im Rennen, dass ihr der Einzug ins Finale unter die letzten Acht eigentlich nicht mehr zu nehmen war. Bei einem erlaubten Trockenklick zwischendurch geschah ihr aber ein Missgeschick, indem sie vergaß, die Waffe für diesen Test entsprechend einzurichten. Durch restliche Treibladung in der Pistole löste sich ein „kleiner Schuss“, den niemand außer sie selbst bemerkte. Auch die Kampfrichter in diesem Moment nicht.

Statt nach diesem Trockenklick den Wettbewerb mit den noch fehlenden Schüssen fortzusetzen, meldete sie sich fairer Weise bei den Kampfrichtern. Kampfrichter, Schützen und Zuschauer waren erstmal überrascht, denn niemand hatte ihr Missgeschick mitbekommen. Nachdem die Kampfrichter von ihr darüber informiert wurden, mussten sie korrekterweise dies als Schuss ohne Ringzahl (Fehlschuss) werten. Mit der Konsequenz, dass Vanessa Seeger den schon gesicherten Finaleinzug verpasste und am Ende auf Platz 24 landete.

Der Deutsche Schützenbund (DSB) und der Niedersächsische Sportschützenverband (NSSV) schlugen jeweils getrennt Vanessa Seeger für die DOG-Ausschreibung in 2019 vor. Beide Verbände freuen sich sehr über diesen 1.Preis und NSSV-Geschäftsführer Ulrich Nordmann ließ die herzlichen Glückwünsche von beiden Präsidien übermitteln. Leider ist aufgrund der aktuellen Lage keine Veranstaltung in Sicht, wo die Ehrung in einem entsprechenden Umfeld gewürdigt werden kann. DOG, DSB und NSSV werden dies nachholen.

Das FairPlay kein sportlicher Rückschlag sein muss, hat Vanessa Seeger eindrucksvoll bewiesen bei der anschließenden Kleinkaliber-EM im Sep. 2019 in Bologna (Italien) mit der Goldmedaille im Mixed-Team Sportpistole sowie bei der Luftdruck-EM im März 2020 in Breslau (Polen) mit der Goldmedaille mit der Luftpistole im Einzel und mit der Bronzemedaille mit der Luftpistole in der Mannschaft.

Vanessa Seeger wurde in 2019 für Ihre Erfolge national und international zur Niedersächsischen Nachwuchssportlerin gewählt. Landesgeschäftsführer Ulrich Nordmann freut sich sehr über die Entwicklung der NSSV-Schützin: „Ihre Entwicklung in den letzten Jahren ist beeindruckend. Sowohl sportlich als auch in ihrer Persönlichkeit. Der Preis ist absolut berechtigt, weil es auch ihrer Grundeinstellung zum Sport entspricht. Hoher Leistungsanspruch an sich selbst aber dennoch fair den anderen Sportlern gegenüber“.

Hannover, 30.05.2020
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

NSSV-Geschäftsstelle ab Juni in Kurzarbeit

in Konsequenz der Corona-Pandemie und auf Beschluss des NSSV-Präsidiums vom 27.05. ist die NSSV-Geschäftsstelle ab Juni in Kurzarbeit. Die Mitarbeiter sind auf 50% Kurzarbeit gesetzt (davon ausgenommen: Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Landestrainer). Es wird davon ausgegangen, dass beim überwiegenden Teil der Mitarbeiter die Kurzarbeit nur bis Ende Juli erforderlich ist.

Die NSSV-Geschäftsstelle steht weiterhin zur Verfügung, die Bearbeitungswünsche können aber während der Kurzarbeitsphase an der einen oder anderen Stelle etwas länger als gewohnt dauern. Wir bitten um Verständnis.

Für den Publikumsverkehr bleibt die NSSV-Geschäftsstelle b.a.w. noch geschlossen. Unsere Erreichbarkeit telefonisch, per E-Mail oder per Post ist dennoch gegeben. Die Öffnungszeiten der NSSV-Geschäftsstelle während der Kurzarbeit werden an einer Stelle angepasst: mittwochs nur noch bis 16.oo Uhr geöffnet (bisher bis 18.oo Uhr).

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ulrich Nordmann

Landesgeschäftsführer
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

Schießsportanlage Hannover-Wülfel öffnet ab 02.06. weitere Schießstände

Der NSSV öffnet ab 02.06. auf der Schießsportanlage Hannover-Wülfel fast alle Schießstände.

Die Schießstände KK 50m, KK 100m (inkl. Ordonnanz), Luftdruckhalle (10m und 15m) sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
Dienstag und Donnerstag von 14 bis 21 Uhr sowie am Freitag von 14 bis 20 Uhr.

Die Pistolenhalle ist am Donnerstag von 16 bis 20 Uhr geöffnet.

Die Jagdstände (Großkaliber) bleiben aufgrund von Sicherheitsbelangen auf unbestimmte Zeit geschlossen!

Die Nutzung der Schießsportanlage ist außerhalb des Sportschießens sowie das Aufsuchen von Klingner GmbH und den Vereinsräumen weiterhin eingeschränkt, so besteht z.B. dorthin immer noch Maskenpflicht.

Die aktualisierten Übergangsregelungen für die Nutzung sind vorher zu lesen. Sie sind auf der NSSV-Homepage zu finden (Link: NUTZUNGSREGELUNGEN AB 2020-06-02). Die Veränderungen zur letzten Version vom 11.05. sind gelb hinterlegt.

Außerdem ist weiterhin vor dem Sportschießen ein Kontaktformular auszufüllen und bei der Standverwaltung abzugeben, was ebenfalls auf der NSSV-Homepage zu finden ist (Link: KONTAKTFORMULAR).

Die NSSV-Geschäftsstelle bleibt b.a.w. für den Publikumsverkehr geschlossen.

Mit Schützengruß
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

SBN-Informationen zur neuen Verordnung des Landes Niedersachsen vom 22.05.2020

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

im Namen unseres Vorstandssprechers Axel Rott möchten wir Sie hiermit informieren, dass nach der neuen Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020 die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen wieder zulässig ist.

Es wird nicht mehr zwischen Outdoor- und Indoor-Sportanlagen unterschieden, so dass es für alle Schieß-Sportanlegen gilt. Alle Sportler dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln der Sportausübung nachgehen. Für die Regelungen und deren Einhaltung ist immer der Betreiber verantwortlich. Er kann, muss aber nicht die Schieß-Sportanlage öffnen.

Link zur neuen Verordnung: https://www.niedersachsen.de/download/155543

Wir verweisen im Besonderen auf § 1 (8):

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn

  1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
  4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
  5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
  7. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.

Bei dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb sind natürlich die in der Verordnung geregelten Vorgaben zu beachten. Außerdem ist die Erstellung eines an die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Schutz- und Hygienekonzeptes weiterhin unverzichtbar.

Der Bundesstützpunkt Hannover wird voraussichtlich ab 02.06. alle Schießstände öffnen (bisher nur KK 50m und KK 100m). Der genaue Termin wird rechtzeitig auf der Homepage www.nssv.de veröffentlicht.

Schützenfeste und Versammlungen – ausgenommen Gremiensitzungen gemäß § 1 (5a) – sind weiterhin bis auf weiteres noch verboten.

Bitte auf sich achten und gesund bleiben

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Ulrich Nordmann

Geschäftsführer
Schützenbund Niedersachsen e.V.

Webinar-Serie des Deutschen Schützenbundes

Die Corona-Krise sorgt dafür, dass Vieles, was uns als natürlich und selbstverständlich vorkam, nicht mehr gegeben ist. So vor allem der direkte Kontakt mit anderen Menschen oder auch größere Gruppen. Aktuell können noch keine Präsenz-Seminare für interessierte Mitglieder durchgeführt werden. Um diesen Service aber aufrecht zu halten, startet der Deutsche Schützenbund am 27. Mai mit einer Webinar-Serie.

In fünf Webinaren, die fünf ganz unterschiedliche Bereiche thematisieren, bekommen die Zuseher und Zuhörer interessante Eindrücke von Experten vermittelt. Da es für viele Bogen- und Sportschützen das erste Mal sein dürfte, an einem Webinar teilzunehmen, erklären wir im Folgenden die wichtigsten Dinge.

Was ist ein Webinar?

Ein Webinar ist ein Online-Seminar, bei dem ein Referent die Webinar-Teilnehmer über ein Thema informiert. Anschließend können die Webinar-Teilnehmer Fragen stellen. Mögliche Präsentationen, die gezeigt werden, können den Teilnehmern im Nachgang geschickt werden.

Wer ist Veranstalter der Webinar-Serie?

Der Deutsche Schützenbund bietet in Zusammenarbeit mit der DOSB-Führungs-Akademie diesen Service für seine Mitglieder an.

Wann finden welche Webinare statt?

Der DSB plant vorerst mit fünf Webinaren. Folgende Themen und Termine sind geplant:

1)    27. Mai um 18.00 Uhr: Änderungen im Vereinsrecht mit Stefan Wagner

2)    3. Juni um 18.00 Uhr: Langfristige Trainingsplanung und Gestaltung über verschiedene Altersstufen mit Stefan Müller

3)    10. Juni um 18.00 Uhr: Informationen zum neuen Waffenrecht mit Jürgen Kohlheim

4)    17. Juni um 18.00 Uhr: Tuning im Bogensport mit Henning Lüpkemann

5)    24. Juni um 18.00 Uhr: Tuning im Schießsport mit Christian Bauer

Wie kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! über ein bereitgestelltes Formular. Jedes Webinar ist auf 150 Personen beschränkt.

Was für eine Technik benötige ich?

Lediglich einen Rechner mit Internetzugang. Die Führungs-Akademie nutzt Zoom über die Lernplattform „Edubreak“. Die Teilnahme erfolgt über einen von der Führungs-Akademie zur Verfügung gestellten Link, der im Vorfeld an die Teilnehmer verschickt wird.

Was kostet eine Teilnahme?

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos und ein DSB-Service für die Mitglieder.

DSB-Info zum Waffenrecht "Bedürfnisnachweise in der Corona-Krise und Behördenpraxis"

Eine wichtige Info zum Waffenrecht "Bedürfnisnachweis". Hier der Link zur DSB-Info:

https://www.dsb.de/recht/news/artikel/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8175&cHash=d943c7ee733531b465ac8928263886f6

Nach Auskunft unseres Waffenrecht-Referenten Dietmar Piklaps lässt der Gesetzgeber leider keine Ausnahmen zu, außer Krankheit oder Auslandsarbeiten. Es kann nur eine neue Aussage geben, wenn wir in diesem Jahr keine Wettkämpfe durchführen. Momentan werden die Schießstände für den Schießbetrieb freigegeben unter Einhaltung der Corona-Vorschriften.

Die Umstellung auf VoIP der NSSV Geschäftsstelle ist erfolgreich abgeschlossen

Der NSSV ist ab sofort über VoIP erreichbar. Die Umstellung vom analogen zum digitalen Telefonie wurde am 18.05.2020 durch die Telekom erfolgreich abgeschlossen. Alle bekannten Telefonnummern blieben erhalten.

Schießsportanlage Hannover-Wülfel ab 12.05.2020 eingeschränkt geöffnet

Der NSSV öffnet wieder am 12.05.2020 seine Schießsportanlage Hannover-Wülfel (Bundesstützpunkt), aber nur die Stände KK 50m und KK 100m und mit neuen Übergangsregelungen für die Nutzung, die unbedingt einzuhalten sind.

Die Stände KK 50m und KK 100m (Ordannanz und GK nicht erlaubt) sind am Dienstag und Donnerstag von 14.oo Uhr bis 21.oo Uhr sowie am Freitag von 14.oo bis 20.oo Uhr geöffnet.

Die Nutzung der Schießsportanlage ist außerhalb des Sportschießens sowie das Aufsuchen von Klingner GmbH und den Vereinsräumen sehr stark eingeschränkt, so besteht z.B. dorthin Maskenpflicht. Die neuen Übergangsregelungen für die Nutzung sind vorher zu lesen. Sie sind auf der NSSV-Homepage zu finden (Link NUTZUNGSREGELUNGEN) oder  vor dem Haupteingang. Außerdem ist vor dem Sportschießen ein Kontaktformular auszufüllen und bei der Standverwaltung abzugeben, was ebenfalls auf der NSSV-Homepage zu finden ist (Link KONTAKTFORMULAR).

Die Nutzungsregelungen bestehen aus einem für alle gültigen allgemeinen Teil - Punkte (1) bis (4) - einem Teil für den öffentlichen Schießbetrieb - Teil (5) gem. Nds. Verordnung § 1 (8) - sowie einem Teil für Kaderschützen - gem. Nds. Verordnung § 1 (9) -.

Es wird dringend empfohlen, das Kontaktformular bereits außerhalb des Gebäudes auszufüllen (z.B. Zuhause oder im Auto), da im Gebäude keine Bereiche zum Ausfüllen des Kontaktformulars vorgesehen sind.

Es wird außerdem dringend empfohlen, eine Belegung bis spätestens zum vorherigen Öffnungstag um 18.oo Uhr anzumelden. Dadurch kann eine rechtzeitige Bestätigung bis 20.oo Uhr des vorherigen Öffnungstages zugesichert werden, entweder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (jederzeit) oder telefonisch 0511-220021-20 (nur während der Öffnungszeiten). D.h. für eine Anmeldebestätigung für Dienstag muss bis Freitag die Anmeldung erfolgt sein, für Donnerstag bis Dienstag und für Freitag bis Donnerstag, jeweils bis 18.oo Uhr.

Wenn die Empfehlungen nicht eingehalten werden, kann es zu Wartezeiten kommen, die dann ggfs. außerhalb des Gebäudes abzuwarten sind.

Am 12.05. (Dienstag) ist die Standverwaltung ausnahmsweise bereits ab 13.oo Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar, so dass schon in dieser Zeit Anmeldungen vorgenommen werden können. Die Schießstände selbst werden aber erst ab 14.oo Uhr geöffnet.

Die NSSV-Geschäftsstelle bleibt b.a.w. für den Publikumsverkehr geschlossen.

Mit Schützengruß
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

SBN-Informationen zur neuen Verordnung des Landes Niedersachsen vom 05.05.2020

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

die niedersächsische Landesregierung hatte in dieser Woche ein Lockerungskonzept aufgestellt, die Regierungschefs der Länder haben sich gestern mit der Kanzlerin kurzgeschlossen, deshalb jetzt diese Informationen vom Schützenbund Niedersachsen über die Landesschützenverbände NWDSB, NSSV sowie HH und Umgegend an alle Niedersächsischen Schützenvereine!

Link zur neuen Verordnung vom 05.05. mit sichtbaren Veränderungen: https://www.niedersachsen.de/download/154924

Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1). Das hat uns heute das Ministerium bestätigt. Dabei wurde ausdrücklich auf die Gültigkeit entsprechender Empfehlungen des DOSB und des DSB verwiesen, die von der Politik akzeptiert werden.

Link zu den DSB-Empfehlungen: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Schiess-_und_Bogensport_in_Zeiten_der_Corona-Pandemie_DSB-Stellungnahme_2020-04-22.pdf

Deshalb ist auch beabsichtigt, dass nächste Woche die betroffenen Teile des Bundesstützpunktes Hannover (KK 50m und KK 100m) wieder geöffnet werden. Der Termin wird rechtzeitig auf der Homepage http://www.nssv.de veröffentlicht.

Die Öffnung der Schießstände, die die Voraussetzungen erfüllen, ist Sache der Betreiber, also in den meisten Fällen der Vereine! Die Vereine dürfen also bei entsprechend vorhandenen Konzept öffnen, müssen aber nicht öffnen. Geschlossene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1 dürfen zur Zeit nicht genutzt werden.

Schützenfeste und Versammlungen sind (bis auf weiteres) noch verboten.

Wir bleiben weiterhin am Ball.

Bleibt gesund

Mit Schützengruß

Axel Rott
Vorstandsvorsitzender
Schützenbund Niedersachsen e.V.

gez. Lars Bathke                             gez. Frank Pingel                          gez. Wilfried Ritzke
Präsident                                         Präsident                                      1. Vizepräsident
Schützenverband                          Nordwestdeutscher                    Niedersächsischer
Hamburg und Umgegend e.V.      Schützenbund e.V.                      Sportschützenverband e.V.

Statement von DOSB-Präsident Alfons Hörmann zu den heutigen Beratungen

DOSB-Präsident Alfons Hörmann gibt folgendes Statement zu den heutigen Bund-Länder-Gesprächen ab:

„Bei den heutigen Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder war der Sport eines der Themen – das ist ein erstes wertvolles Zeichen für SPORTDEUTSCHLAND. Nachdem noch keine Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sporttreibens gefallen ist und wir uns weiterhin in Geduld üben müssen, setzen wir nun darauf, dass dieses für den Sport so wichtige Signal bei der nächsten Beratung am 6. Mai gesendet wird. Der organisierte Sport ist bereit für die Rückkehr auf der Basis unserer zehn Leitplanken und der sportartspezifischen Übergangs-Regeln. Nicht nur aus Gesundheitsaspekten wäre es wichtig, wieder mehr Bewegung bieten zu können und den Vereinssport im Rahmen der behördlichen Regelungen wieder aufzunehmen. Es geht auch um die Stimmung in der Bevölkerung, die durch Spaß, Bewegung und das Gemeinschaftserlebnis mit verantwortungsbewusstem Abstand deutlich profitieren wird. Wir sind sicher, dass sowohl die Verantwortlichen in den Vereinen als auch die Sportler*innen selbst sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden und als oberste Priorität immer die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung im Blick haben. Wir hoffen sehr, dass wir SPORTDEUTSCHLAND nun bald wieder etwas mehr in Bewegung bringen dürfen."

   
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