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Deutsche Schützenjugend schreibt H&N Förderpreis erneut für 2021 aus

Dieser Förderpreis soll drei Vereinen mit erfolgreicher und steter Jugendarbeit eine finanzielle Unterstützung und Ansporn sein.

HN Frderpreis

Der H&N Förderpreis ist eine Auszeichnung, die jährlich an Schützen- und Bogenvereine verliehen wird, die herausragende Jugendarbeit betreiben. Bewerben kann sich jeder Verein, den eine erfolgreiche und kontinuierliche Jugendarbeit auszeichnet. Besonders interessant ist der Preis für Vereine, deren Jugendabteilung weniger als 25 Jugendliche hat und die sich somit nicht für das Grüne Band der Commerzbank und des DOSB bewerben können.

Der H&N Förderpreis ehrt Vereine, die erfolgreiche, junge Schützen trainieren, sie fördern und ihnen viele Möglichkeiten bieten. Auch Veranstaltungen, Projekte und Kooperationen der Jugendabteilung spielen eine entscheidende Rolle. Nach diesen Kriterien werden drei Gewinner ausgewählt, die durch ihre Erfolge und ihr Engagement für und mit Jugendlichen auffallen.

Über 4.000 Euro Preisgeld werden ausgeschüttet

Als Anreiz gibt es für die Gewinner eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1750€ für den ersten, 1250€ für den zweiten und 800€ für den dritten Platz. Diese soll in die Jugend des Vereins investiert werden, um weitere, erfolgreiche Projekte zu ermöglichen. Dazu gibt es noch drei Anerkennungspreise im Wert von jeweils 250€.

Die Gewinner werden am 31. Juli 2021 auf der Seite der Deutschen Schützenjugend bekannt gegeben. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Deutschen Meisterschaft in München statt.

Alle Interessierten, die zeigen wollen, wie engagiert ihre Jugendabteilung ist, finden die komplette Ausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen auf der Jugendseite des DSB an dieser Stelle.

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessante Bewerbungen.

(Zoe Hofmann)

Informationen, Ausschreibung und Bewerbung zum H&N Förderpreis

Eingeschränkte Verfügbarkeit der NSSV-Geschäftsstelle bis Jahresende

Der aktuelle „Lockdown light“ geht auch an der NSSV-Geschäftsstelle nicht vorbei. Aufgrund anstehender Kurzarbeit sowie anschließender Weihnachtsurlaubszeit wird es bis zum Jahresende eine eingeschränkte Verfügbarkeit der NSSV-Geschäftsstelle geben. Für den Publikumsverkehr bleibt die NSSV-Geschäftsstelle weiterhin geschlossen. Wir bitten daher um Verständnis, wenn Anfragen oder Anträge etwas später als gewohnt abgearbeitet werden. Vielen Dank

Die Schießsportanlage ist bereits bis 30.11. geschlossen. Ob sie im Dezember geöffnet wird, darüber kann erst Ende November entschieden werden.

Fa. Klingner hat seinen Shop bei uns auch nur eingeschränkt geöffnet. Die Öffnungszeiten sind auf deren Website veröffentlicht: www.klingner-gmbh.de

Hannover, 09.11.2020
NSSV-Geschäftsstelle

Beschluss des Prasidiums zur neuen Verordnung

Liebe Sportschützinnen und Sportschützen,

das Präsidium hat sich aufgrund der neuen Nds. Corona-Verordnung kurz geschlossen und folgende Entscheidungen getroffen:

  • Alle im Folgenden genannten Entscheidungen gelten ab sofort bis einschließlich 30.11.2020 und unter Berücksichtigung der in der neuen Nds. Corona-Verordnung vorgegebenen Abstands- Hygiene-, Mund-Nasen-Bedeckungs-, und Dokumentations-Regelungen sowie nachrangig die Regelungen der bereits vorhandenen Hygiene-Konzepte des NSSV
  • Unsere Schießsportanlage (Wilkenburger Str. 30, 30519 Hannover) ist für den öffentlichen Schießsportbetrieb geschlossen
    (es erfolgt auch keine Öffnung für Einzelnutzungen)
    Ausnahme: Für Bundes- und Landeskader sowie Internatler ist der Trainingsbetrieb in der Schießsportanlage unter Berücksichtigung der Verordnungsauflagen möglich
  • Alle NSSV-Sportveranstaltungen finden auf unserer Schießsportanlage und auch extern nicht statt
    (dazu zählen u.a. die Lichtpunkt-LM am 28.11. sowie Rangliste liegend Anfang November)
  • Alle NSSV-Kadermaßnahmen finden auf unserer Schießsportanlage und auch extern nicht statt
    Ausnahme: Bei der Kadermaßnahme nehmen ausschließlich Bundeskaderathleten mit Status OK, PK, NK1 oder NK2 teil
  • Alle NSSV-Bildungsmaßnahmen finden beim NSSV und auch extern als Präsenzveranstaltung nicht statt
    (die einzelnen Bildungsmaßnahmen werden überprüft, ob sie als Online-Konferenz durchführbar sind; die Maßnahmen werden daher einzeln abgesagt, verschoben oder auf Online-Konferenz umgestellt; im gleichen Zug werden ggfs. auch Infos bzgl. automatischer Lizenzverlängerungen und Rückerstattungen von TN-Gebühren gegeben)
  • Alle sonstigen NSSV-Präsenz-Versammlungen/-Sitzungen mit mehr als zwei Personen finden beim NSSV und auch extern nicht statt
    Ausnahme-1: NSSV-Sitzungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten sind möglich
    Ausnahme-2: NSSV-Sitzungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, sind möglich
    (dazu zählen u.a. die Präsidiumssitzung oder satzungsgemäße Ausschusssitzungen)
  • Die NSSV-Vertreter nehmen ab sofort keine Einladungen zu „externen“ Präsenzveranstaltungen wahr (z.B. KSV- oder DSB-Versammlungen oder sonstige Besprechungen)
  • Die Geschäftsstelle bleibt weiterhin b.a.w. geschlossen, ist aber per Post, per E-Mail oder telefonisch erreichbar

Diese Entscheidungen können aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung jederzeit angepasst werden.

Hannover, 02.11.2020
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

Neue Nds. Corona-Verordnung zum 02.11.2020

Liebe Sportschützinnen und Sportschützen,

unter folgendem Link ist die neue Nds. Corona-Verordnung zu finden, die am 02.11.2020 in Kraft tritt:

https://www.niedersachsen.de/download/160245

https://www.niedersachsen.de/download/160239     (Vergleichsfassung zur Vorgänger Verordnung)

Wie zu erwarten, wurde der Freizeit- und Amateursportbetrieb und somit auch unser Schieß- und Bogensport sehr stark eingeschränkt.

Die mögliche Lücke über den Individualsport hat das Land Niedersachsen nach unserer Interpretation über die Anzahl der am Sport beteiligten Personen definiert (max. zwei Personen oder ein Hausstand). Sportart und Sportstätte sind dabei unerheblich, siehe § 10 (1) Punkt 7. Ob Vereine ihre eigenen Schießstände oder Bogensportanlagen für zwei Personen unter diesen Umständen öffnen, liegt natürlich im Ermessen der Vereine selbst. Ggfs. entscheiden aber auch Dritte wie Kommunen, die die Betreiber der Anlagen sind.

Es wurde aber nicht alles eingeschränkt, so sind z.B. Vereins- und Gremiensitzungen unter Einhaltung des Abstandsgebots weiterhin möglich, siehe § 9 (2).

Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wird in der Verordnung nur indirekt unter § 5 (1) Punkt 4. erwähnt. Ob die Zulässigkeit durch § 7 oder § 9 (2) begründbar ist, kann der Schützenbund aktuell nicht beurteilen. Hierzu ist ggfs. in Einzelfällen die Genehmigung durch die regionale Behörde einzuholen. An dieser Stelle sei grundsätzlich auf § 18 verwiesen, nach der die regionalen Behörden weitergehende Anordnungen gegenüber der Nds. Corona-Verordnung treffen können. Dies ist vor Ort regelmäßig zu prüfen.

Wir möchten auch nochmal auf die LSB-Corona-Hotline hinweisen. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511-1268-210 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie ist im direkten und stetigen Kontakt mit den Nds. Ministerien für Gesundheit oder Sport und kann daher viel schneller auf Anfragen antworten als die ca. 60 Landesfachverbände wie der Schützenbund Niedersachsen im Einzelnen.

Auch das Land Niedersachsen hat eine zentrale Corona-Hotline, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie am Sonnabend von 10 bis 15 Uhr unter 0511-120-6000 erreichbar ist. Sie behandelt aber alle möglichen Themenfelder und nicht wie die LSB-Corona-Hotline, die speziell für Vereins- und Sportfragen vorgesehen ist.

Da wir zeitnah vor dem Wochenende etwas kommunizieren möchten, bitten wir wegen der späten Veröffentlichung um Verständnis, wenn wir auf die Schnelle eventuell nicht alle die für uns wesentlichen Inhalte und deren Bedeutungen durchdringen und vermitteln konnten. Jeder Verein muss die Nds. Corona-Verantwortung kennen, denn er ist im Rahmen seiner Vereins- und Sportangebote auch für die Einhaltung selbst verantwortlich. Es können die aus der Verordnung ergebenden Möglichkeiten umgesetzt werden, müssen aber nicht!

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ulrich Nordmann

Geschäftsführer
Schützenbund Niedersachsen e.V.

Kurze Zwischeninfo zu den neu geplanten Corona-Regelungen

Bei der Ministerkonferenz mit der Bundesregierung am 28.10.2020 wurden Beschlüsse zur Bekämpfung des Corona-Virus gefasst. Die Bundesländer sind gefordert, diese Beschlüsse ggfs. unter Berücksichtigung ihrer regionalen Situationen in ihren eigenen Landesverordnungen einzuarbeiten. Das Land Niedersachsen ist auch noch dabei und wird hoffentlich die neue Nds. Corona-Verordnung heute veröffentlichen, da sie ja zum 02.11. wirksam werden soll.

Wenn die Veröffentlichung erfolgt ist, wird der NSSV sie unverzüglich an die Verbände weiterleiten und nach Sichtung seine weitere Vorgehensweise festlegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir erst den genauen Wortlaut der neuen Nds. Corona-Verordnung abwarten müssen. Vielen Dank

Hannover, 30.10.2020
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

NSSV Info

David21+MV

Mitgliederverwaltung wieder online.

die Mitgliederverwaltung kann wieder wie gewohnt genutzt werden. Wir haben alles von unserer Seite überprüft und bereinigt. Eine Überprüfung durch die Mitgliederverwalter ist dennoch nötig, denn wir können nicht sicherstellen, dass alle Daten seit letzte Woche Mittwoch übereinstimmen.

Wir bitten noch einmal um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten

Nachwuchs-Cup 2020 abgesagt!

Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie mit Besorgnis. Unsere und die Gesundheit aller steht weiterhin im Vordergrund, weswegen wir versuchen, so verantwortungsvoll wie nur möglich zu handeln. Derzeit können wir nicht erkennen, dass sich die Situation verbunden mit den vielleicht zu erwartenden Restriktionen bis zum Wettkampftag verbessern wird. Wir bitten um Verständnis für unsere Entscheidung!

Absage Gesamtvorstandssitzung am 24.10.2020

Sehr geehrter Gesamtvorstand,liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

in Absprache mit den Präsidiumskollegen muss ich hiermit leider die Gesamtvorstandssitzung am 24.10. absagen.

Auch wenn es bis dato nur wenige Abmeldungen von den GV-Mitgliedern gibt, verfolgen wir mit Besorgnis die aktuelle Entwicklung des Corona-Virus. Wir können nicht erkennen, dass sich die Situation bis zum 24.10. verbessern wird, das Gegenteil ist zu vermuten. Unsere Gesundheit steht weiterhin im Vordergrund.

Ich weise darauf hin, dass wir vor der nächsten Delegiertenversammlung im nächsten Jahr turnusmäßig eine GV-Sitzung hätten, bei der wir uns hoffentlich aufgrund einer geänderten Lage wieder persönlich treffen können.

Ich wünsche viel Gesundheit

Mit Schützengruß
Axel Rott
Präsident

Bundesliga Luftgewehr/Luftpistole: Ligaausschuss sagt Saison 2020/21 ab

Der Ligaausschuss Luftgewehr/Luftpistole des Deutschen Schützenbundes hat die Bundesligasaison 2020/21 abgesagt. Das 15-köpfige Gremium votierte mit 10:5 für die Absage aufgrund der sich wieder zuspitzenden Corona-Lage. Die 1. und 2. Bundesliga Luftgewehr wäre am 10. Oktober gestartet, die 1. und 2. Bundesliga Luftpistole eine Woche später.

Weitere Informationen sind auf der DSB Homepage zu finden.

Rundenwettkampf Bogen 2020/2021 abgesagt

Bedingt durch die Corona Pandemie ist der Sportbetrieb stark eingeschränkt.

Nach Abschluss der Umfrage zur Durchführung der Rundenwettkämpfe LG/LGA/LP 2020/2021 und der daraus resultierenden Absage wurde auch in den Bogenligen eine Umfrage durchgeführt.

Da es in allen Staffeln mehrere Absagen gibt ist keine Liga vollzählig. Somit ist die Durchführung nicht möglich. Hinzu kommt noch, dass Hallenbewerbungen zurückgezogen wurden, da das Hygienekonzept nicht einzuhalten ist.

Somit wird die Bogenliga von der Verbandsoberliga bis zur Verbandsliga C und die Compoundliga für die Saison 2020/2021 nicht durchgeführt.

Die Zusammenstellung der Ligen und der jeweilige Wettkampfpläne werden eingefroren bis zum Beginn der Saison 2021/2022, sofern keine Abmeldungen seitens der Vereine vorliegen.

Die zugesandten Lizenzanträge behalten ebenfalls ihre Gültigkeit, wenn es keine Änderungen von den Vereinen bis zum 30.06.2021 gibt.

Mit sportlichen Grüßen

Eckhard Frerichs

NSSV Landesligaleiter Bogen

   
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