ist eine schöne Zeit im Winter. Man ist fröhlich und hat viel Spaß.
Aber in der Karnevalszeit sollte man sein Auto zu hause lassen.
Wer sich alkoholisiert hinter das Steuer seines Autos setzt, läuft Gefahr, mehr als nur den Führerschein zu verlieren. Jedem Sportschützen oder Jäger sollte dieses bewusst sein, besonders in dieser Jahreszeit, verlieren viele ihre Fahrerlaubnis. Nicht nur der Strafbefehl kostet viel Geld, sondern auch der Verlust der Zuverlässigkeit. Die Waffen werden beschlagnahmt. Auch beruflich kann es sehr ernst werden, so mancher Arbeitsgeber kündigt einem ohne Führerschein. Die Zuverlässigkeit wieder zu erlangen ist sehr schwierig, um sich wieder am Schießsport oder Jagd zu beteiligen. In der Regel nach 5 Jahren, aber dieses ist nicht zwingend, viele erhalten ein Lebenlang keine Zuverlässigkeit im Bezug auf Waffenbesitz.

<p><span style="font-size: small;"><strong><span style="font-family: 'Calibri','sans-serif'; font-weight: normal;">19.11.2013 – Die Kontrolle von Schusswaffen auf dem europäischen Kontinent stellt eine hohe Priorität für die Europäische Kommission dar, die eine Reihe von EU-weiten Maßnahmen erlassen hat, um die einzelnen nationalen Verwaltungen bei der Durchsetzung von Kontrollen der Schusswaffen und bei der Verbesserung der Überwachung der Bewegung von Schusswaffen in die EU und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen. (Quelle DSB).</span></strong>
    </span>
</p>
<p><span style="font-size: small;">&nbsp;Hier der Link zum Kommentar des DSB.</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><a href="http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5171-Informationen-von-der-Europaeischen-Kommission-zum-Thema-Waffenrecht/">http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5171-Informationen-von-der-Europaeischen-Kommission-zum-Thema-Waffenrecht/</a></span></p>
<p><span style="font-size: small;">&nbsp;Es ist schon bemerkenswert was die Europäische Kommission für Informationsquellen über unsere deutschen legalen Waffenbesitzer hat. &nbsp;Jürgen Kohlheim (Vizepräsident DSB) hat die treffende Antwort auf die EU Kommission gegeben.</span><br />&nbsp; <br /><span style="font-size: small;">„Bemerkenswert ist die für Deutschland angenommene Zahl von 30,3 legalen Schusswaffen pro 100 Einwohner. Wenn ich richtig rechne, haben wir gut 80 Millionen Einwohner und gut fünf Millionen Schusswaffen – macht nach meiner Mathematik zwischen 6 und 7 Schusswaffen pro 100 Einwohner. Hier wird mit Zahlen gleich wieder Stimmung gemacht, denn der Ansatz würde zu 24 Millionen Schusswaffen in Deutschland führen. Ein Schelm, wer bei solcher Statistik Böses denkt.“</span></p>
<p><span style="font-size: small;">(Quelle DSB)</span></p>

 24.10.2013 – Am Montag verkündete die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Pläne der Europäischen Union zur Verschärfung des Waffenrechts in Europa. Der Deutsche Schützenbund wendet sich gegen diesen erneuten Vorstoß der EU-Kommission, der teilweise auf falschen Zahlen und manipulierten Meinungen beruht. „Die Vorschläge der EU-Kommission zielen daneben“, sagt dann auch Jürgen Kohlheim, Vizepräsident Recht des DSB.

Die von der Kommission zitierten Statistiken wollen die Zahl legaler Waffen mit der Gesamtbevölkerung eines EU-Landes in ein Verhältnis setzen. Hierbei werden jedoch auch die Schätzungen über illegale Waffen mitberücksichtigt, so dass die Kommission ein verfälschtes Bild des tatsächlichen legalen Waffenbesitzes zeichnet.

Grundlage der geplanten Maßnahmen sind zwei Umfragen der EU-Kommission vor einigen Monaten, in der die EU-Kommission nach dem subjektiven Sicherheitsempfinden der EU-Bürger fragte und dabei suggestive Fragestellungen verwendete.

„Derartig manipulierte Meinungen können und dürfen nicht zur Grundlage ernsthafter Bemühungen um Fortschritte für die innere Sicherheit aller EU-Länder sein“, so Jürgen Kohlheim.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem eine europaweite Harmonisierung des Waffenrechts, die Einführung biometrischer Sicherungssysteme an der Waffe und Vorschriften zur Aufbewahrung. Alle Maßnahmen sollen insbesondere dem Kampf gegen den illegalen Waffenhandel dienen.

Die Ziele der Bekämpfung der Waffenkriminalität und des illegalen Waffenhandels werden auch vom Deutschen Schützenbund nachhaltig unterstützt. Diese Ziele werden aber nicht dadurch erreicht, indem man die Sportschützen als rechtstreuen legalen Waffenbesitzer immer weiter in ihrem sportlichen Umfeld beschränkt. Doch schlägt der Bericht der EU-Kommission gerade eine Reihe von Maßnahmen vor, die sich im Wesentlichen erneut gegen den gesetzestreuen Bürger richten.

Schon jetzt macht die EU auch im Waffenrecht den Mitgliedsstaaten Vorgaben. Die europäischen Vorgaben werden in Deutschland nicht nur eingehalten, sondern sogar übererfüllt.

„Deutschland hat bereits eines der strengsten Waffengesetze der Welt“, resümiert DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim, „weitere Verschärfungen ohne jeden Sinn und ohne Augenmaß darf es daher nicht geben.“

Zwar mag bei einer Neufassung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie aufgrund des derzeitigen deutschen Waffenrechts ein Änderungsbedarf in Deutschland gering sein. Dennoch drohen dann Neuerungen, die keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen würden. Die beabsichtigten Änderungen würden lediglich mehr unnötige Bürokratie und noch weitergehende Einschränkungen der Grundrechte und Regelungen bewirken, die für die sachgerechte Ausübung des Schießsports zu erheblichen Problemen führen würden.

Dies gilt insbesondere für die – nicht enden wollende – Diskussion über biometrische Sicherungssysteme für Waffen, deren Systeme leicht überwindbar sind und für die schießsportliche Praxis erhebliche Nachteile mit sich bringen. Aus guten Gründen wurde daher bisher weltweit von einer Einführung abgesehen.

Der Deutsche Schützenbund wird sich einem konstruktiven, vor allem aber sachlichen Dialog nicht verschließen. Er wendet sich aber gegen jegliche Regelungen, die aus Emotionen heraus getroffen werden und das eigentliche Ziel – die Bekämpfung der Waffenkriminalität – verfehlen, dafür aber den legalen Waffenbesitzer treffen.

<p><strong>durch die zuständige Ordnungsbehörde.</strong></p>
<p>Wer eine Schiessstätte betreibt, eine Schiessstätte benutzt oder in ihr Aufsicht führt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen die für die Durchführung dieses Gesetzes (WaffR) erforderlichen Auskünfte zu erteilen.</p>
<p>Betreibt der Auskunftspflichtige eine Schiessstätte, so sind die von der Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen berechtigt, Betriebsgrundstücke etc. zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen (§ 39 Abs. 2 WaffG).</p>

   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

Wir im DSB  

   
© ALLROUNDER