durch den Verein.
Einige Schützenvereine fragen nach, wie man die Bestellung von Aufsichten beim Schießen durchführt.
Hier habe ich unter der Rubrik, “gut zu wissen” und “Formulare” die Verfahrensweise der Bestellung dargestellt.
Ich empfehle diese Verfahrensweise auf den gesamten NSSV anzuwenden.

ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Durchführung von Wettkämpfen oder Trainingseinheiten.

Die Aufgaben werden in der Sportordnung DSB (SpO 0.6.1) sowie im Waffenrecht und dessen Verordnungen geregelt (WaffG §3, §5 , §27 und AWaffV §5, §10, §11 )

Die Aufsicht hat folgende Aufgaben:

- Einhaltung der Wettkampfregeln nach Sportordnung DSB.
- Sicherheit vor, während und nach dem Schießen zu gewährleisten.
- Weisungsbefugnis gegenüber allen Personen, die am Schießen teilnehmen.

Ort der Aufsicht ist der Schießstand, hinter dem Schützen.
Es darf ohne Aufsicht nicht geschossen werden.

Es ist nicht erlaubt, dass sich die Aufsicht in einem Nebenraum mit Sichtfenster zum Schießstand befindet. Hier ist die Sicherheit und Ordnung nicht mehr gewährleistet.
Die Ablenkungen von den eigentlichen Aufgaben, als Aufsticht, ist zu groß und ein schnelles Handeln ist nicht möglich.

Es sind die Regeln der Sportordnung und die des Waffenrechts einzuhalten, bei Verstößen verliert die verantwortliche Aufsicht ihre  Zuverlässigkeit und nicht nur als Aufsicht, sondern auch für den Waffenbesitz!

Einige Fehler im Fragenkatalog WSK des NSSV wurden gefunden und auch Korrigiert.  
Auch der Lösungsbogen wurde überarbeitet. Jetzt sind es 311 Fragen.
Stand: 09.06.2012.

sind auf der Seite “Waffenrecht” veröffentlicht. Es sind Auszüge aus der WaffVwV, die im März 2012 in Kraft getreten ist. Die Beiträge sind für uns Sportschützen sehr Interessant. Bitte lesen…

   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

Wir im DSB  

   
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