Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss

Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisierten Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch,
rechtfertigt dies die Annahme,
dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist,
auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt.
Dies hat das Bundesverwaltungsgereicht in Leipzig am 22.10.2014 in einem Urteil entschieden.

BVerwG  6  C 30.13 - Urteil vom 22.10.2014.

Kurzbescheibung:
Ein Jäger fuhr mit seinem Auto von seinem Haus zu seinem Jagdrevier, nachdem er zuvor zwei Gläser Rotwein (0,5 l) und ein Glas Wodka (30 ml) getrunken hat. Vom Hochsitz aus erlegte er einen Rehbock mit einem Schuss. Auf der Rückfahrt wurde er von Polizeibeamten angehalten. Ein freiwilliger Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 0,47 mg/l Atemluftalkoholkonzentration. Das zuständige Polizeipräsidium widerrief die waffenrechtlichen Erlaubnisse: Der Jäger (Kläger) sei im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig, weil er eine Waffe im alkoholisierten Zustand zu Jagdzwecken benutzt habe. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Klägers abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung des Klägers zurückgewiesen und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die Erklärung zum Urteil befindet sich unter der Rubrik "Gerichtsurteile".

Unter Alkoholeinfluss mit Schusswaffen schießen oder transportieren sollte man unterlassen!

 

 

Schießanlage / Schießstand          

Schießstandbetreiber (Verein) NSSV    
Neuregelung SSV 
DSB 00/00 Link
Schießstandverordnung DSB 09/14 Datei
Merkblatt Reinigung Schießanlagen NSSV 06/14 Datei
Reinigung einer Raumschießanlage Bund 06/14 Datei
Reinigung RSA Niedersachsen (wichtig)
Land 06/14 Datei
Reinigungsbuch (Muster) NSSV 03/15 Datei
       
Raumschießanlage "Rückwand" neu Bund 07/14 Datei
       
       

wurde überarbeitet von der Fachlichen Leitstelle, Behörde für Innerers Hamburg.
Die Übersicht der Waffentypologie gemäß XWaffe, Version 1.3.1. ist auf den neusten Stand (01.03.2014) und ist für die Beantragung für den Waffenerwerb zu verwenden. Im Internet ist die Standardisierung der häufig angefragten Waffen unter www.nwr-fl.de zu finden. Für uns Sportschützen ist nur ein kleiner Teil der umfangreichen Auflistung zuständig, der große Rest für Waffensammler und andere berechtigte Personen. Besondere Informationen finden Privat-Waffenbesitzer unter https://www.nwr-fl.de/Seiten/private-waffenbesitzer.aspx

 

!Impressum des NSSV Hannover!

 

Onlineredaktion für die Waffenrechtseite

Dietmar Piklaps
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Link Datenschutzerklärungen (DSGVO):

Impressum des Landesverband NSSV Hannover

© Unsere Homepage ist urheberrechtlich geschützt, die Nutzung ist dem privaten Bereich vorbehalten. Ein Nachdruck oder die übernahme von Inhalten in andere Internetseiten, Datenbanken oder Medien – gleich in welcher Form – ist ohne unsere ausdrückliche/schriftliche Erlaubnis nicht gestattet!
   

Für Sie vor Ort  

Dietmar Piklaps
Referent f. WaffR und WSK

Mobil: 0151 258 55212
email:
dpwaffg@gmx.de
   

Wir im DSB  

   
© ALLROUNDER